Aushänge
Nachdem es nun leider einige Brände auf unseren Nachbarplätzen gegeben hat, weisen wir auf einige Dinge hin, die eigentlich selbstverständlich sein sollten aber anscheinend nicht für jeden sind. Dies dient zur eigenen Sicherheit, zur Sicherheit der Nachbarn und allen Nutzern des Campingplatzes und nicht zuletzt zur Sicherheit des Platzwartes.
Besondere Vorsicht ist immer im Umgang mit Gas erforderlich. Hierauf bitte achten:
- Gasflaschen bei Abreise immer zudrehen
- Beim Wechsel der Gasflasche immer auf Dichtigkeit achten
- Bei Gasgeruch sofort reagieren. Jegliches Feuer vermeiden, Schläuche prüfen, Sollte der Gasgeruch bleiben: Sofort die Gasflasche zudrehen und Hilfe, den Platzwart oder Fachpersonal holen. So lange die Reparatur nicht erfolgt ist, darf keine Gasflasche am System angeschlossen sein. Über den Defekt immer den Platzwart informieren!
Insbesondere ist es erforderlich, die Gasprüfung alle zwei Jahre durchzuführen. Hier wird die Dichtigkeit des Systems überprüft und der Zustand der Einbauten und Schläuche etc. nach aktueller Gesetzeslage begutachtet. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift und wird unsererseits bei jeder Vertragsunterschrift für eine kommende Saison kontrolliert.
Das bedeutet: Kann jemand keine gültige Gasprüfung vorweisen ist ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nicht erlaubt. Erst nach Vorlage einer Prüfungsbestätigung wird die Benutzung des Campingplatzes wieder erlaubt.
Um Rückfragen zu vermeiden: Es gab unsererseits in diesem Jahr 3 Gasprüfungstermine. Firma Greshake führt ebenfalls eigenständig individuelle Gasprüfungen durch, wenn dies durch den Eigentümer beauftrag wird. Es gibt keinen Grund, ohne Prüfungsbescheinigung in die neue Saison zu gehen. Ein Tipp zum gelben Gasprüfungsheft: Bitte nicht im Wohnwagen aufbewahren, der ggf. abbrennt. Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung ist dann nur schwer oder gar nicht möglich.
Wer keine Gasanlagen im Fahrzeug betreibt muss dies dem Platzwart durch eine gemeinsame Besichtigung nachweisen. Wenn alle Einbauten abgeklemmt sind, wird dies im Mietvertrag explizit vermerkt.
Vermutlich wurde zumindest ein Brand durch ein defektes Elektrogerät verursacht, das bei Abreise des Parzelleninhabers nicht ausgestellt war. Umgang mit Elektro: Alle Elektrogeräte sind bei Abreise auszustellen. Die Sicherung sollte im Sicherungskasten ausgestellt werden. Defekte Kabel sind auszutauschen oder fachmännisch zu reparieren. Defekte Geräte sind umgehend zu reparieren oder zu entfernen.
Haftpflicht:
Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen der durch den Wohnwagen oder durch Dinge auf der Parzelle entstanden ist, dann decken dies Haftpflichtversicherungen ab. Hier noch einmal deutlich: Es geht um Schäden der Anderen, verursacht durch den Wohnwagen oder der Aufbauten, nicht um den Ersatz der eigenen Schäden!
Nur durch eine Haftpflichtversicherung kann gewährleitet werden, dass Schäden auch in Millionen Euro Höhen abgedeckt werden. Als Campinggäste und Campingplatzbetreiber muss man erwarten können, dass eine entsprechende Versicherung existiert und Schäden dadurch beglichen werden können. Jedes im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug hat eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. Somit sind diese Fahrzeuge bereits gut versichert. Abgemeldete Fahrzeuge und Zelte besitzen jedoch keine Haftpflichtversicherung. Hier greift aber in fast allen Fällen eine Privathaftpflicht Versicherung, die fast 80% der deutschen Bürger besitzen. Allerdings sind nicht in allen Versicherungen feststehende Wohnwagen mitversichert. Insbesondere bei alten Versicherungsbedingungen gibt es oft Lücken.
Aus gegebenem Anlaß und nach Rücksprache mit diversen Versicherungen und Anwälten sehen wir nur eine Möglichkeit, wie ein kollektiver Schutz gegen finanzielle Schäden durch feststehende Wohnwagen anderer Mieter gewähleistet werden kann. Jeder Mieter muss uns für die Saison 2016 eine bestehende Privathaftpflichtversicherung nachweisen. Die Versicherungsgesellschaft muss bestätigen, dass die Prämie bezahlt wurde und somit Versicherungsschutz besteht und dass in den Bedingungen auch feststehende Wohnwagen eingeschlossen und somit mitversichert sind.
Wir bitten daher alle Besitzer feststehender Wohnwagen, diese Bestätigung bei ihrem Versicherungsunternehmen anzufordern. Eine Abbuchungsmitteilung reicht leider nicht aus, da ggf. die Lastschrift nicht eingelöst wurde, der Vertrag mittlerweile gekündigt wurde oder auch der Einschluss des feststehenden Wohnwagens nicht erkennbar ist.
Falls jemand bisher keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann gerne ein Kontakt zu einem Versicherungsvermittler hergestellt werden, der eine passende Versicherung anbieten wird.
Selbstverständlich existiert unsererseits eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden, die durch Campingplatz eigene Ein- und Aufbauten verursacht wurden, umfänglich abdeckt.
Im übrigen wünsche wir uns, dass niemals Schäden entstehen und wünschen allen Campern eine sichere Saison.
An dieser Stelle werden wichtige Aushänge archiviert.